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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505414 | ||
Datum | 24.08.2008 21:22 MSG-Nr: [ 505414 ] | 98913 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Marvin Muhl da steht eine 181 nur aht mir keiner gesagt was das heißen soll von daher wollte ich mich in der Richtung noch schlau amchen kannst dus mir sagen? FeV, Anlage 9: 181: Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S. Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden. Ergo hast du kein T MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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