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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505580 | ||
Datum | 25.08.2008 17:08 MSG-Nr: [ 505580 ] | 98347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marvin Muhl Ich persönlich finde nur, dass es gar nicht erst soweit kommen soll und muss bis dass die VG aufwacht, denn es kann doch nicht sein dass erst dann drüber nachgedacht wird, wenn die feuerwehr zum einsatz mit dem Schlauch unterm Arm rennen muss (So geschehn im Nachbarlandkreis in Wilgersdorf glaube ich, dort allerdings weil das EZF keinen TÜV mehr hatte, ob das Sinvoll war, darüber lässt sich wie immer streiten) Nunja. Dann hat zu diesem Zeitpunkt die Feuerwehr-Führung aber offenbar etwas gepennt. Es kann nämlich sehr hilfreich sein, wenn frühzeitig in entsprechender Form, d.h. schriftlich mit Kopie an geeignete Empfänger (komunale Aufsicht, KBM o.Ä.) die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr als nicht mehr gegeben (keiner kann die Autos fahren) dargestellt und die Verantwortung (Organisationsverschulden, Nichteinhaltung der Hilfsfrist, usw.) dafür sehr deutlich an die entsprechenden Entscheider (Rat, BM, Amtsleitung) weitergegeben wird. Ich habe mir sagen lassen, dass genau diese Maßnahme in einigen Städten bereits sehr schnell Früchte getragen hat und sehr schnell Geld locker gemacht wurde. Das setzt natürlich vorraus, dass die Führung der Wehr - auf gut deutsch - einen Arsch in der Hose hat und das Ganze selbstverständlich den Tatsachen entspricht. Ebenfalls ist es auch nicht hilfreich, diese Keule bei jeder Kleinigkeit ("der hat will mir mein Räppelchen nicht geben") zu verwenden. Denn das kann dann durchaus eine Zeit lang etwas gespannte Gespräche innerhalb der Komune geben... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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