News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505614 | ||
Datum | 25.08.2008 18:07 MSG-Nr: [ 505614 ] | 98512 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Marvin Muhl Es zwingt uns niemand dir Sachlage (Tageinsatzfähigkeit etc) zwingt uns dazu denn alle unsere FAhrzeuge liegen über 7,5t Nicht Eure Fahrzeuge. Es sind die Fahrzeuge der Gemeinde. Also soll die auch dafür sorgen, daß genüend Fahrer ausgebildet werden. Und zwar auf Kosten der Gemeinde. Tut sie das nicht, dann muß halt jemand anders löschen. Dann sitzt Ihr im Einsatzfall eben im Fahrzeug und legt nachdem Ihr über Funk bei der Leitstele eine ander Wehr angefordert habt da Ihr keinen Fahrer habt gemütlich im Fhrzeug und legt die Beine hoch. Wenn Dir Dein Arbeitgeber nicht das geeignet Werkzeug gibt, kaufst Du es dann auch selbst? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|