Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Welle / Niedersachsen | 505945 |
Datum | 26.08.2008 22:06 MSG-Nr: [ 505945 ] | 8282 x gelesen |
Geschrieben von Marc Dickey Geschrieben von Martin KandlerWie und wo wird klar im Vereinsrecht deffiniert, wie die "Verwendung der Mittel" zu praktizieren ist?
Gar nicht. Das ist alles ein Problem des Steuerrechts.
Die Antwort hilft mir nicht wirklich weiter. Was sagt das Steuerrecht dazu?
Hier der Auszug aus unserem Satzungsentwurf:
" § 14 Verwendung der finanziellen Mittel
Die finanziellen Mittel des Vereins sind dazu bestimmt, die Mannschafts- und Geräteausrüstung der Feuerwehr Welle für Brandschutz und technische Hilfeleistung gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz zu vervollständigen und zu ergänzen. Ebenso dienen sie dazu, die Ausbildung und die Kameradschaft der Feuerwehrfrauen und –männer zu fördern, sowie ihre Arbeit im Feuerwehrdienst zu unterstützen.
Im Einzelfall können Geldmittel auch der Gemeinde Welle für andere gemeinnützige, öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Der Verein erstrebt keinen Gewinn, auch dürfen die Mitglieder keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Es dürfen keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Über die Verwendung der verfügbaren Mittel entscheidet der Vorstand. Er hat hierbei darauf zu achten, dass unverhältnismäßig hohe Ansammlungen von Mitteln unterbleiben. Dieses schließt nicht aus, dass für besonders im Einzelnen festgelegte Zwecke, Geldmittel in entsprechendem Umfang angesammelt und dann dieser Zweckbestimmung zugeführt werden. Im Allgemeinen kann jedoch auch über derartig zweckgebundene und bereit gestellte Mittel nach Ablauf von drei Jahren durch den Vorstand verfügt werden."
Ist diese Formulierung soweit einwandfrei oder fehlt das etwas?
Mit besten Grüßen aus der Nordheide
Martin
(wie immer meine Meinung)
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