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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505946 | |||
Datum | 26.08.2008 22:16 MSG-Nr: [ 505946 ] | 8124 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Kandler Die finanziellen Mittel des Vereins sind dazu bestimmt, die Mannschafts- und Geräteausrüstung der Feuerwehr Welle für Brandschutz und technische Hilfeleistung gemäß dem niedersächsischen Brandschutzgesetz zu vervollständigen und zu ergänzen. Ebenso dienen sie dazu, die Ausbildung und die Kameradschaft der Feuerwehrfrauen und –männer zu fördern, sowie ihre Arbeit im Feuerwehrdienst zu unterstützen. Geschrieben von Martin Kandler Ist diese Formulierung soweit einwandfrei oder fehlt das etwas? Bei einer solchen Regelung würde ich als Vorstand schon Vorsichtig sein, wenn es darum ginge eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr hab doch garantiert einen Passus in der Satzung, der über die Zwecke des Vereins aufklärt - oder? Eine weitere Aufzählung für was Geld ausgegeben werden soll, so wie ihr es da gemacht habt, halte ich eher für zumindest unpraktisch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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