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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505950 | |||
Datum | 26.08.2008 22:27 MSG-Nr: [ 505950 ] | 8057 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Kandler Warum sollte das unpraktisch sein? Aus vielerlei Gründen. Aber MaWe hat recht. Kontaktiert deswegen wirklich mal jemanden der das Professionell macht. Wenn man spitzfindig ist dürftet ihr gemäß eurem Text nur die Ausrüstung vervollständigen und ergänzen, die die Wehr gemäß dem Brandschutzgesetz hat. Welche ist denn das? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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