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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 506080 | ||
Datum | 27.08.2008 15:12 MSG-Nr: [ 506080 ] | 7672 x gelesen | ||
Hallo Thomas, die Geschäftsordnung hat den Sinn, dass man diese in der Vorstandschaft oder der Generalversammlung ändern kann und diese Änderung dann nicht beurkunden lassen muss. Das spart viel Zeit und auch Geld. Wir hoffen, auf diese Art und Weise unsere Satzung mindestens in den nächsten 10 Jahren nicht ändern zu lassen. Was du allerdings beurkunden lassen must, sind personelle Änderungen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | ||||
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