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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaEU - Arbeitszeitrichtlinie17 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506318
Datum29.08.2008 00:00      MSG-Nr: [ 506318 ]5166 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffDie Aufsicht führt hier (NRW) die Bezirksregierung,
die auch bei WF Alarmübungen durchführt.
Sollte es da zur mangelhaften Leistung kommen
ist die Anerkennung als WF ggfs. auch mal weg.


Hallo,

oberflächlich funktioniert das immer, aber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte .... oder der Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA (dazu noch beschissen bezahlt) von Zeitarbeitsfirmen ....

Geschrieben von Michael RoleffDas dann die öffentliche FW ins Rennen geht ist auch nicht im Interesse der öFW oder ?

Aus meiner Sicht auf keinen Fall!!

Geschrieben von Michael RoleffUnd dieses Anrecht verliert er hinterm Werkszaun ?
Nicht wirklich.


Das Anrecht auf per Gesetz festgelegte öffentliche Leistungen mit Sicherheit nicht. Dies ist jedoch ein großer Unterschied zu u.U. freiwilligen, sozialen Betriebsleistungen.

Geschrieben von Michael RoleffGilt das nicht für jedes Tätigkeitsbereich ?
Egal ob BF/HAW/HIO/WF/FF ?


Natürlich, ist ja meine Meinung aber nicht die Meinung des Kollegen wo ich antwortete.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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 25.08.2008 20:19 Lars7 G.7, Marl Westpol-Beitrag
 27.08.2008 20:01 Pete7r M7., Norderstedt
 27.08.2008 23:47 ., Nürnberg
 28.08.2008 11:36 Pete7r M7., Norderstedt
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 29.08.2008 00:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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 29.08.2008 05:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.08.2008 07:05 ., Bad Hersfeld
 29.08.2008 08:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.08.2008 23:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.08.2008 18:11 Sven7 B.7, Herford

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