Rubrik | Feuerwehrverbände |
zurück
|
Thema | EU - Arbeitszeitrichtlinie | 17 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 506320 |
Datum | 29.08.2008 00:10 MSG-Nr: [ 506320 ] | 5130 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
Geschrieben von Gerhard Pfeifferaber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte ....
Auch da habe ich schon das Gegenteil erlebt..........
Geschrieben von Gerhard Pfeifferder Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA
Kann u.U. im Einzelfall aber auch besser sein.
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdazu noch beschissen bezahlt) von Zeitarbeitsfirmen
Ein Grundproblem unser Zeit,
woher kommt das bloß ?
Ach ja, USA lässt grüßen.
Geschrieben von Gerhard PfeifferDies ist jedoch ein großer Unterschied zu u.U. freiwilligen, sozialen Betriebsleistungen.
Sicher, wenn ein Betrieb einen RD für seinen Bereich vorhält, muss der in NRW ebenso dem RettG NW entsprechen. Wo ist da der Unterschied, erklär mir das bitte mal.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 25.08.2008 20:19 |
|
Lars7 G.7, Marl Westpol-Beitrag |
| 27.08.2008 20:01 |
|
Pete7r M7., Norderstedt |
| 27.08.2008 23:47 |
|
., Nürnberg | |