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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaEU - Arbeitszeitrichtlinie17 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg506323
Datum29.08.2008 00:45      MSG-Nr: [ 506323 ]5172 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffSicher, wenn ein Betrieb einen RD für seinen Bereich vorhält, muss der in NRW ebenso dem RettG NW entsprechen. Wo ist da der Unterschied, erklär mir das bitte mal.

Ganz einfach:-)) In Baden-Württemberg ist das nicht so! Anders kannte ich das bislang nicht.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
der Ersatz werksärztlicher Leistungen durch RA

Geschrieben von Michael RoleffKann u.U. im Einzelfall aber auch besser sein.

Normalerweise nicht. Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass für die Medizin grundsätzlich zuerst ein Arzt der zuständige und fachlich richtige Ansprechpartner ist. Das soll aber keine Abqualifizierung ärztlicher Assistenzberufe sein!

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
aber wenn ich nur mal die Ortskenntnisse alter WFler in einem mir bekannten Werk zu den angestrebten Qualifikationen der Zeitarbeiter betrachte ....

Geschrieben von Michael RoleffAuch da habe ich schon das Gegenteil erlebt..........

Überall gibt es Ausnahmen. Wenn ich jedoch den Durchschnitt der WF einer großen Stuttgarter Firma betrachte liegen da wirklich Welten!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info



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