Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Aktuelle Hanrath Modelle auch Fehlerhaft? | 11 Beiträge |
Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 506525 |
Datum | 30.08.2008 11:46 MSG-Nr: [ 506525 ] | 2833 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Ohne juristische Details des Fernabsatzgesetzes zu kennen, kannst Du IMHO bei Bestellungen per Fax, Telefon oder Internet grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung vom Kaufvertrag zurücktreten. In Deinem Fall (Bestellwert >40€) mußt Du nicht mal die Versand- bzw. Rücksendekosten tragen.
Und das würde ich in Deinem Fall nutzen - und ein paar Euro drauflegen und einen vertrauenswürdigen Hersteller wählen.
Das hat natürlich nichts mit der Untersagungsverfügung zu tun. Falls die gelieferten Schuhe von der Untersagungsverfügung betroffen sein sollten, würde ich die BAUA einschalten.
Gruss,
Stefan
Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes.
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