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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckabsicherung | 7 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 506903 | ||
Datum | 01.09.2008 19:23 MSG-Nr: [ 506903 ] | 2872 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Eberhardt Wer ist denn für solche Sachen der beste Ansprechpartner ? Tüv ? Müssen diese Leuchten dann in dem Fahrzeugschein eingetragen werden ? Die zuständige BezReg.... M.W. müssen die Lampen nicht eingetragen werden, wenn die Ausnahme entsprechend erteilt ist! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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