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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaGründung Betriebsfeuerwehr!33 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern506942
Datum01.09.2008 21:03      MSG-Nr: [ 506942 ]26045 x gelesen

Jetzt antworte ich mal aus dem Werkfeuerwehrverband Bayern e.V., wobei ich einige richtige Antworten der Vollständigkeit halber wiederhole.

1) Eine Betriebsfeuerwehr ist eine betriebliche Feuerwehr, die im Gegensatz zur staatlich anerkannten Feuerwehr keinen zwingenden gesetzlichen Regelungen unterliegt. Für best. Zwecke verwenden wir auch mal den Begriff "betriebliche Selbsthilfekräfte" falls die Verwendung des Teilwortes "Feuerwehr" bei einzelnen Geschäftsleitungen den "Autoimunmechanismus" auslösen sollte.
2) Es gibt formell für Betriebsfeuerwehren keine rechtlich bindenden Ausrüstungs- und Ausbildungsvorgaben. Eine Betriebsfeuerwehr kann also durchaus mit einem Löschkarren a la altem BVS ausgerüstet sein.
3) Die sinnvolle (!) Ausrüstung hängt nach dem Gefahrenpotential des Betriebes ab. Sie kann die Spannweite vom Löschkarren bis hin zum LF16/12 umfassen. Auch größere Werke - z.B. im Siemens-Konzern - haben teilweise ihre betriebliche Wehren in der Rechtsform der Betriebsfeuerwehr. Siehe auch den Beitrag zum "modernen Löschkarren", der hier auf die Zwecke einer ganz kleinen Betriebsfeuerwehr ausgerichtet ist.
4) Eine Geschäftsleitung "darf" durchaus mehr investieren als eine Minimalsausrüstung.
5) Im Einsatzfalle hat die örtlich zuständige öffentliche Feuerwehr die Einsatzleitung, sobald sie am Einsatzort tätig wird. i.d.R. wird mit den Betriebsfeuerwehren partnerschaftlich zusamengearbeitet, weil dort die bessere Orts- und Produktkenntnis vorhanden ist.
6) Die Mehrzahl der Betriebsfeuerwehren bilden ihr Personal entsprechend den öffentlichen feuerwehren aus, sind oftmals Mitglied im jeweiligen Stadtfeuerwehrverband und auch häufig Mitglieder in den Landesverbänden des Werkfeuerwehrverbandes. Somit kennt man sich und auch wechselseitig die Fähigkeiten und Ausrüstung. Auch nehmen sehr viele Betriebsfeuerwehren an den Leistungsprüfungen teil. All' dies stärkt die Vertrauensbildung zu den öffentlichen Wehren.
7) Der VdS hat eine Matrixliste zur Bewertung betrieblicher Feuerwehren herausgegeben. Hier werden Risikoprofile unterschiedlichster Betriebe mit für best. "Sicherheitsstufen" verforderlicher Ausrüstung /Ausbildung gegenüber gestellt. Entsprechend ergeben sich auch Reduzierungen der Versicherungsprämien.
8) Formell ist nur die (staatlich anerkannte) Werkfeuerwehr der öffentlichen Wehr rechtlich gleichgestellt. Das betrifft auch die Inanspruchnahme von Sonderrechten. ABER: auch best. Dienste der verkehrsbetriebe, Stadtwerke dürfen Fahrzeuge mit SoSi betreiben. Bei "Neulingen" unter den Betriebsfeuerwehren wird man hier sicherlich genauer hinschauen, ob dies sinnvoll und erforderlich ist. Je mehr Faktoren nachgewiesen sind, die die fachliche Qualität der Betriebsfeuerwehr darlegen (siehe Punkt 6) desso einfacher ist es die Genehmigung für eine SoSi-Anlage zu bekommen. Ein Rechtsanspruch hierfür bei Fahrten auf öffentlichem Grund besteht aber formell nicht. (In unserem Konzern hat es da nie Probleme gegeben)

Noch Fragen?
Volker Leiste


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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