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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 507406 | ||
Datum | 03.09.2008 15:24 MSG-Nr: [ 507406 ] | 6738 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Glas Wie sieht es dann im Schadensfall mit dem Versicherungsschutz aus? Die Versicherung greift auch und gerade dann, wenn man gegen einschlägige Vorschriften verstößt. Die meisten Unfälle passieren schließlich, weil man sich nicht an Vorschriften gehalten hat. Rechtsgrundlage: §7 (2) VII Sozialgesetzbuch. Und zum Thema: Arbeiten im Zusammenhang mit Bahnerdung erfordern nur eine Unterweisung, dazu braucht man keine Fachkraft zu sein. Gruß Markus | ||||
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