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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 507421 | ||
Datum | 03.09.2008 16:31 MSG-Nr: [ 507421 ] | 6620 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Fachkraft mit der Tätigkeitsfestlegung "Feststellenn der Spannungsfreiheit in Niederspannungsanlagen im Feurwehreinsatz"?! Oder welche festgelegte Tätigkeit? Ob es diese gibt weiß ich nicht! Ich wollte damit nur verdeutlichen das für die generelle Nutzung bzw. Teilnutzung des "E-Werkzeugkastens" nicht nur die "allgemeine" Elektrofachkraft tätig werden darf. Bsp.: Ich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf Hybridfzg. bis 1000V freischalten. Da ich aber PRAKTISCH z.B. einen Schaltschrank einer Lackieranlage vom Netz zu nehmen, nicht unterwiesen bin, darf ich hier nur wie jeder Feuerwehrangehörige Schaltungen (Sicherung, Schalter) in Hausinstallationen betätigen obwohl die Theorieausbildung die gleiche ist. Sprich, wer in Niederspannungsbereichen nicht unterwiesen ist, arbeitet mit dem Werzeug des E-Kastens bei uns nicht. Er kann nur unterstützend tätig werden. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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