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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 507422 | ||
Datum | 03.09.2008 16:37 MSG-Nr: [ 507422 ] | 6622 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Schmidgall Sprich, wer in Niederspannungsbereichen nicht unterwiesen ist, arbeitet mit dem Werzeug des E-Kastens bei uns nicht. Er kann nur unterstützend tätig werden. Und der elektromeister vom lokalen EVU mit Hochspannungsschaltberechtigung, darf auch nurunterstützend tätig werden weil er nicht eingewiesen ist? Ich glaubs nicht, wozu mache ich eine Ausbildung wenn ich sie bei Feuerwehrs nicht benutzen darf. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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