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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 507473 | ||
Datum | 03.09.2008 18:41 MSG-Nr: [ 507473 ] | 6415 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer .. und wenn man im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes irgendwelche Bereiche einer Hmir unbekannten Hausinstallation spannungsfrei machen will bzw. muss (was man ja am Sicherungsautomaten wohl noch darf) ist es doch wohl ganz sinnvoll mit dem Spannungsprüfer, zweipolig zu prüfen ob ich auch die richtige Sicherung erwischt habe (weil ggf. der der sich an der Verteilung auskennt nicht da ist, und die Beschriftung - wie vielfach erlebt - widersprüchlich ist). Wenn man mit dem Spannungsprüfer denn umgehen kann. Nur weil man zu wissen glaubt, was man tut, muss das noch lange nicht der Fall sein. Wenn man schonmal den ein oder anderen Hobby-Elektriker bei der "Arbeit" gesehen hat, erschliesst sich einem der Sinn dieser Regelung. Grüße Jens | ||||
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