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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 507483 | ||
Datum | 03.09.2008 19:31 MSG-Nr: [ 507483 ] | 6650 x gelesen | ||
Selbtverständlich darfst du die Ausbildung bei der Feuerwehr benutzen! Wer sagt was anderes? Elektromeister sind Elektrofachkräfte. Wieso sollte dieser somit in Niederspannungsbereichen und mit dem E-Werkzeugkasten nicht arbeiten dürfen? Es geht darum das er die fachliche Eignung erworben hat und somit mit dem Material das in einem E-Werkzeugkasten gelagert ist auskennt. Er muss doch nicht extra in den E-Werkzeugkasten der örtlichen Wehr eingewiesen werden. So hab ich das nicht geschrieben und nicht gemeint.Wär ja wohl total daneben. Es geht um die "Nichtelektriker" bei der Feuerwehr und bei der Ausbildung zeigt man dies eben am enfachsten am E-Werkzeugkasten der Wehr. Hier hat man eben alles an Material zusammen und kann seine Mannschaft eben etwas sensibilisieren. Klar kann man auch iso-Gabelschlüssel für Kfz.-Batterien nehmen jedoch zeigt sich oft das diese dann mit beschädigter Isolierung oder Verschmutzungen wieder aufgeräumt werden. Mit fettigem, verschmutzten Schlüssel schraub ich nicht an ner Niederspannungsanlage rum. Auch nicht nach Freischaltung. Diese erhebliche Gefährdung kann eben ein Laie nicht erkennen. Ne Fachkraft sollte dies können! Gruß Micha Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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