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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Benutzung des E-Werkzeugkasten nach DIN 14885 durch wen? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 507485 | ||
Datum | 03.09.2008 19:44 MSG-Nr: [ 507485 ] | 6327 x gelesen | ||
Hi, im Grunde geb ich dir Recht. Allerdings wird gerade bei der Benutzung der Gabelschlüssel, derselbe oft verschmutzt und mit defekter Isolierung in den Werkzeugkasten zurückgelegt. Eine Fachkraft sollte dies erkennen können und entsprechend handeln! Deshalb ist der "normale" Feuerwehrler nur unterstützend tätig. Ebenso beim Messen mit nem Duspol oder anderem Messgerät. Nicht jeder weiß was allpolig heißt und somit wird bei Drehstrom und selbst bei ner dreiadrigen Leitung manchmal ganz schön Mist gemessen. Wir bilden bei uns auch in den Hilfeleistungslehrgängen aus was geht und was nicht und vorallem für wehn. Dazu gehört eben auch das "Gegen Wiedereinschalten Sichern" um um dies mit dem Inhalt des E-Werkzeugkastens durchzuführen braucht man keine Fachkraft zu sein. Vielleicht sind manche Regelungen wirklich realitätsfremd, resultieren aber daraus das ohne diese Regelungen eben Fehler gemacht worden sind. Auch wenn man es manchmal nicht glauben mag.. Gruß Micha Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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