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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher tötet FA? | 77 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 507776 | ||
Datum | 05.09.2008 07:26 MSG-Nr: [ 507776 ] | 32844 x gelesen | ||
Geschrieben von jürgen schmitz bei Kenntnis des Alters (wenn es z.B. der Einheitsführer kennt) Obligatorische Angaben nach TRG 270: Herstellungsnummer und - soweit es sich um einen Behälter handelt, der dem Prüfen durch Sachverständige nicht unterliegt - Jahr des Herstellens: z. B.: 7346/73 Da man bei Feuerlöscherprüfern meines Wissens lediglich befähigte Person / Sachkunde fordert, müsste diese Kennzeichnung also auf alle Feuerlöschern zu finden sein. Das Alter sollte sich also stets ermitteln lassen. Geschrieben von jürgen schmitz Soweit richtig? Zumindest nach den obigen Ausführungen des Herstellers. Allerdings ist Dir vermutlich auch aufgefallen, daß die Hersteller das recht unterschiedlich sehen, und 20 oder 25 Jahre Nutzungsdauer ist schon ein erheblicher Unterschied. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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