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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaFreigrenzen für kontaminiertes Ölbindemittel nach ADR15 Beiträge
AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW508101
Datum06.09.2008 13:29      MSG-Nr: [ 508101 ]10830 x gelesen

Geschrieben von jürgen schmitzWIE der Verursacher dann "entsorgt"...

Er muß nach geltendem Recht entsorgen! Tut er dieses nicht und wird erwischt, hat er mächtig Probleme! Außerdem dürfte bei Umwelt-Einsätzen die Polizei mit vor Ort sein, die klärt auch vieles im Vorfeld.

Aber nehmen wir mal an, ihr habt Ölbindemittel von der Einsatzstelle mit ins Gerätehaus genommen. Die Gemeinde / Stadt entsorgt dieses dann Umweltgerecht und will das dann dem bekannten Verursacher in Rechnung stellen und der sagt: Nö, zahl ich nicht, hätte ich billiger haben können, die Entorgung war meine Sache und ihr hattet keinen Auftrag von mir.
Oder noch schlimmer, er unterstellt euch, das ihr noch weiteren Ölbinder auf seine Rechnung entsorgen wolltet.
Ich spreche hier nicht von einem halben Sack oder so. Ich meinte größere Menge und du ja auch, immerhin fragtest du nach der Freimenge! Glaube mir, alles schon passiert. Darum Hände weg von Sondermüll einlagern. Über den Verursacher , die Leitstelle / Einsatzleitung oder die anwesende Polizei den Abtransport veranlassen und Hände weg vom Einlagern von Sondermüll bei der Feuerwehr.

Gruß

Johannes



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