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RubrikÜbung zurück
ThemaSchwangerschaft bei der BF, war: Einsatz von Schwangeren18 Beiträge
AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen508449
Datum08.09.2008 19:04      MSG-Nr: [ 508449 ]6772 x gelesen
Infos:
  • 08.09.08 MuSchG
  • 08.09.08 UK RLP zu Schwangeren im Feuerwehrdienst

  • Da bist Du aber gewaltig auf dem Holzweg.

    Die Kommune, in diesem Fall die Freiwillige Feuerwehr, fungiert im Sinne des Mutterschutzgesetz und der Unfallkassen als als Unternehmer.

    Hier ein Auszug aus der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen in Hessen

    Während ihrer Schwangerschaft darf eine Beamtin nicht mit
    schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt
    werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsge-
    fährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen,
    von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausge-
    setzt ist.

    Dies gilt besonders
    1.für Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg
    Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht
    ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder
    befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen
    Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden,
    so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter
    nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1;
    2. für Arbeiten, bei denen sie ständig stehen muß, soweit diese
    Beschäftigung nach Ablauf des fünften Monats des Schwanger-
    schaft täglich vier Stunden überschreitet;
    3. für Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder
    beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt
    halten muß;

    Während ihrer Schwangerschaft und solange sie stillt, darf eine
    Beamtin nicht zur Mehrarbeit und nicht in der Nacht zwischen zwan-
    zig und sechs Uhr sowie nicht an Sonn- und Feiertagen zur Dienstlei-
    stung herangezogen werden.


    Diese Verordnung ist natürlich nur für Beamtinnen in Hessen gültig.

    Das Mutterschutzgesetz des Bundes gibt dies aber Inhaltsgleich weiter.

    Eine plausible Erklärung warum diese Schutzstandarts gerade bei Freiwilligen Feuerwehren nicht gültig sein sollen konnte mir noch niemand nennen.



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     08.09.2008 09:23 Marc7us 7P., Rahden Einsatz von Schwangeren als Verletztendarsteller
     08.09.2008 09:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 10:14 Udo 7B., Aichhalden
     08.09.2008 10:14 ., Speyer
     08.09.2008 10:17 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 11:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
     08.09.2008 11:25 Marc7us 7P., Rahden
     08.09.2008 11:30 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.09.2008 12:06 Marc7us 7P., Rahden
     08.09.2008 12:22 Udo 7B., Aichhalden
     08.09.2008 12:37 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.09.2008 19:04 Bach7 R.7, Frankfurt
     08.09.2008 19:56 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 20:05 Jens7 F.7, Wernau
     08.09.2008 20:55 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 20:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.09.2008 20:56 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     08.09.2008 21:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     08.09.2008 12:17 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna

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