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Thema | Schwangerschaft bei der BF, war: Einsatz von Schwangeren | 18 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 508458 | ||
Datum | 08.09.2008 20:05 MSG-Nr: [ 508458 ] | 6617 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hanswerner Kögler Alles was davor betrifft muß die werdende Mutter und ggf. ein Arzt festlegen. Ich meine das auch der Arbeitgeber ein BEschäftigungsverbot aussprechen kann bzw. sogar muss wenn die Gesundheit oder das Leben von Mutter oder ungeborenem Gefährdet ist durch die Fortführung der arbeit und keine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann, egal ob Frau Mutter will oder nicht und dieses ist unabhängig von der Schwangerschaftswoche und gilt bis zum Beginn der Schutzfrst natürlich unter voller Lohnfortzahlung. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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