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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikÜbung zurück
ThemaÜbung/Fortbildungsverandtaltung Brandbekämpfung aus der Luft44 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW509107
Datum12.09.2008 13:50      MSG-Nr: [ 509107 ]20333 x gelesen
Themengruppe:
  • Waldbrand

  • Geschrieben von Mike GoldhahnEine generelle Außenstartgenehmigung, wie Sie z.B. die Bundespolizei hat, haben wir natürlich nicht, diese im Ernstfall zu erhalten, ist aber nun wirklich kein Problem. Wir bereiten zusammen mit den zuständigen Landesluftfahrtbehörden solche Gelände vor.

    Zumindest in Baden - Württemberg wird das meines Erachtens nicht genehmigt werden.

    Geschrieben von Mike Goldhahndie Versorgung des Löschflugzeuges mit Löschwasser wurde von der Feuerwehr Arnbruck durchgeführt, gerne sende ich Ihnen kostenfrei eine DVD dieser Übung zu, dies klärt sicher viele Ihrer Fragen.

    Was dann ja auch Kräfte bindet und einen weiteren Nachteil zum Drehflügler darstellt.

    Geschrieben von Mike GoldhahnDie Kostenübernahme für Löschflugzeuge im K-Fall ist per Gesetz geregelt, in Bayern sind wir offiziell in den Katastrophenschutzplan aufgenommen, wir arbeiten daran, diesen Status in weiteren Bundesländern zu erhalten.

    Ich kann mich nicht erinnern, wann in Baden-Württemberg der letzte Katastrophenalarm ausgelöst wurde. Liegt wohl an den Zuständigkeiten und den Kostenübernahmeverpflichtungen. In Bayern mag das wohl anderst sein.

    Geschrieben von Mike GoldhahnGelinde gesagt befremdlich erscheint es mir wenn Sie schreiben dass Ihnen die Kostenfrage egal ist. Fragen Sie mal die Stellen, die solche Einsätze, auch mit der Bundeswehr, abrechnen müssen

    Das EGAL bezieht sich auf die Problemlösung vor Ort. Ich als Feuerwehrmann muss dafür Sorge tragen, dass die Gefahr abgewehrt wird. Da interessieren mich vor Ort die Kosten erstmal nicht. Priorität hat da die Gefahrenabwehr. Ein Smokey Behälter am Polizeihubschrauber (EC 155) kostet mich da mal nichts, da auch die Polizei den Auftrag der Gefahrenabwehr (§ 1,3 PolG BW) besitzt.

    Grundsätzlich bin ich ja kein Gegner dieser Sache. Ich finde nur, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht spruchreif und ggf. nicht optimal geeignet ist, da zuviele offene Fragen bestehen. Das Engagement und der Helfergedanke dazu ist äußerst ehrenhaft.

    Offen wäre z. B. auch die Verfügbarkeit zu allen Zeiten und die Zeit bis zur Einsatzfähigkeit.
    Gibt es hier Bereitschaften?
    Stehen die Flugzeuge an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung?
    Über welche Feuerwehrtaktische Ausbildung verfügen die Piloten?
    Ist feuerwehrtaktisch geschultes Personal an Bord, bzw. wird es mit aufgenommen?
    Wie funktioniert die Verständigung zwischen Flugzeug und Feuerwehr?
    Verfügen die Flugzeuge über BOS Funk?
    Wie läuft die Alarmierung ab?
    Telefonisch?
    Funkalarm?
    Wo sind die Standorte der Maschinen?
    Wie viele der Maschinen (sind ja alte Agrarflieger) gibt es im einsatzfähigen Zustand noch und wie viele sind in das Konzept mit eingebunden?

    Fragen über Fragen, die eine funktionierende Hilfseinrichtung mit sich bringt und die noch klar offen sind?

    Gruß,

    Jürgen


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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     11.09.2008 16:09 ., Kirchheim unter Teck
     11.09.2008 16:17 ., Schwandorf
     11.09.2008 21:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     11.09.2008 16:38 Klau7s B7., Isernhagen
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     11.09.2008 18:37 ., Kirchheim unter Teck
     11.09.2008 19:11 Klau7s B7., Isernhagen
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     12.09.2008 18:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     12.09.2008 19:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     12.09.2008 00:01 Detl7ef 7M., Braunschweig
     12.09.2008 07:54 Mart7in 7G., Hannover
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     12.09.2008 13:48 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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     12.09.2008 13:37 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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