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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 509181 | ||
Datum | 13.09.2008 11:51 MSG-Nr: [ 509181 ] | 750758 x gelesen | ||
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hallo, ich gehe davon aus das die Unfallkassen diese Aufforderungen entsprechend bewertet und dann nicht entsprechend der jeweiligen Aufforderung gehandelt haben. Oder ist bekannt ob eine der Kassen ein neues Rundschreiben bzw. eine neue Stellungnahme oder ähnliches in der Sache veröffentlicht hat? Meiner Meinung nach haben die Kassen pflichtgemäss gehandelt und die Versicherten bzw. die Unternehmen (= Gemeinden) entsprechend über die Untersagungsverfügung informiert. Die zwei Untersagungsverfügungen sind immer noch auf der Webseite der BAUA veröffentlicht und meiner Ansicht nach immer noch rechtskräftigt und gültig. Zu den Fristen die mir gesetzt wurde kann ich offiziell mitteilen das ich alle Einschreiben fristgerecht schriftlich (per Mail) beantwortet habe. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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