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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrrad auf der Wiese | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 509210 | ||
Datum | 13.09.2008 16:17 MSG-Nr: [ 509210 ] | 2828 x gelesen | ||
Hallo Robert, Beratungsgrundlage gegenüber der Gemeinde sollte für euch die GUV-I 8554 - Sicherheit im Feuerwehrhaus sein. Hier findest du folgendes: Geschrieben von "GUV-I 8554 - Sicherheit im Feuerwehrhaus; S. 10, "PKW-Stellplätze"" Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der Die Übungsfläche für die JF lässt sich wohl nur dann durchsetzen, wenn sich keine andere Möglichkeit im Ort finden ließe. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen... Gruß Sebastian | ||||
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