Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Umgang mit Med.Prod. im RD | 44 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 510234 |
Datum | 19.09.2008 11:12 MSG-Nr: [ 510234 ] | 10779 x gelesen |
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Hallo!
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil ich mit Folgediskussionen zum AED etc. (Laiendefibrillation) rechne, habe ich hier einen Artikel verlinkt, der m.E. ganz gut die Rechtslage für Unternehmer bzw. Fw/RD beschreibt, die Medizinprodukte anwenden (lassen) wollen. Dazu gehören auch die AED.
http://www.springerlink.com/content/775250xg51871106/fulltext.pdf
Ob die rechtlichen Aussagen korrekt sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings ist für mich fraglich, ob sich der Autor in der Praxis auskennt.
Im letzten Teil spricht er ständig von Notarztwagen, die von irgendwem betrieben werden. Was meint er damit - "richtige" NAW (d. h. 3er-Besatzung inkl. NA) oder den RTW, in den der Notarzt zusteigt? Was ist mit den NEF, was ist mit dem RTH? Arztbesetztes Rettungsmittel wäre ein schöner Überbegriff gewesen, der alle Fälle abdeckt...
Notärzte werden bei ihm ausschließlich von Kliniken gestellt. Dies trifft nicht immer zu. Hier in der Region sind die Notärzte m. W. freiberuflich tätig.
Was darf man sich im Rettungsdienst unter einem Narkosegerät vorstellen?
Warum unterscheidet er zwischen Rettungsdienst und Notarztdienst? Es gibt nur einen Rettungsdienst, wobei der Notarzt ein Teil ist.
Für mich alles etwas "wirr"...
MkG Sascha
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|