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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510769 | ||
Datum | 22.09.2008 21:23 MSG-Nr: [ 510769 ] | 6679 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Henning Kochnein, blaues Blinklicht darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden, von denen aber natürlich auch zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen (sonstige Gefahrenstellen ohne Einsatz zählen strenggenommen schon nicht dazu..). Siehe Absatz 2 von §38 StVO. Ich sehe auch regelmässig Streifenwagen mit Reflexbeklebung, die nach keiner mir bekannten Regelung legal sein können (und: nein, es ist auch keine Ausnahme im Fahrzeugschein eingetragen). Im Grunde gibts (für beide Fälle) zwei mögliche Erklärungen: Entweder sie haben die Ausnahmegenehmigung im Auto liegen, oder sie handeln schlichtweg illegal. Gruß, Henning | ||||
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