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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510782 | ||
Datum | 22.09.2008 22:28 MSG-Nr: [ 510782 ] | 6140 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ansonsten halte ich die Verwendung von Blauem Blinklicht für unzulässig. ausserdem ist es auch sonst ungeeignet: - physikalisch: beschränkte Sichtweiten - psychologisch: es gibt Untersuchungen der Polizei, dass die Blicke von Blaulicht (Unfall) angezogen werden würden, während gelb/orange eher als Baustellen gedeutet würden. mir reicht aber schon das physikalische Argument völlig. Und auch das Thema drehen wir jedes Jahr 5 - 10 mal (dito wie die Frage ob rot (ja!) oder grün (eher nicht) die sinnvollere blendfreie Innenraumbeleuchtung wäre.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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