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Themaund nun auch Hessen- war: auch in BaWü gibts Forderungen - war: Fw-Füh20 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz510926
Datum23.09.2008 14:54      MSG-Nr: [ 510926 ]4108 x gelesen

Hallo!

Sicher steht außer Frage, dass ein FE-Inhaber der Klasse B ein Singlefahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 4,25 to "sicherer" führen kann als eine Zug bestehend aus Fahrzeug mit 3,5 to sowie Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht.

Ich finde diese Diskussion doch irgendwie merkwürdig. Gerade diejenigen die als erste und am lautesten auf die mögliche Ausnahmeregelung verzichtet haben schreien jetzt nach einer Ausnahme? Warum erweitert man nicht gleich die gesamte FE-Klasse B für alle auf 4,25 to?

Sehen wir die Sache doch mal von der technischen Seite. Wie lange sind auf den bekannten Fahrgestellen noch solche Fahrzeuge wie TSF oder KLF im Bereich 3,5 to vernünftig darstellbar? Für das KLF wird die Luft schon jetzt langsam sehr dünn und es müssen allerlei Klimmzüge gemacht werden um ein solches Fahrzeug auf dem "Wunschfahrgestell" aufzubauen (Alufelgen, Leichtgummierte Schläuche usw.).

Beim TSF wird es noch etwas dauern, es ist aber schon jetzt abzusehen dass es spätestens mit der nächsten Generation von "Nutzfahrzeugen" eng wird. Einzige Alternative wären dann wieder Benzinmotoren. Aber das ist ein anderes Thema.

Gerade auf dem platten Land sind durch die EU-Führerscheinrichtlinie Probleme aufgetreten die zwar voraussehbar, aber aufgrund der teilweise desolaten Haushaltslage in einigen Gemeinden nicht zu stemmen waren.
Hier stand und steht man zum Teil vor der Wahl ein wasserführendes Fahrzeug (z.B. TLF 8) durch ein TSF zu ersetzen weil man kein Geld für die notwendigen FE`s hat!! Man ändert die Ausrückepläne und rechnet Fahrzeiten "schön".
Andernorts ersetzt man schon in weißer Voraussicht TSF durch GW-TS!
Wohlgemerkt, es handelt sich hier um Wehren die aufgrund ihrer Lage nicht auflös- oder zusammenlegbar sind! Man spielt hier auf Risiko!

Geschrieben von Ulrich CimolinoAber nachdem sich jetzt immer mehr Länder formieren, steht für mich zu erwarten, dass es früher oder später (vor der nächsten Bundestagswahl?) eine Sonderregelung geben wird. Die hält dann wieder für 5 Jahre und dann geht’s wieder von vorn los.

Auf 4,25 to würden sich TSF und vor allem das KLF halbwegs vernünftig darstellen. Ich sehe aber wie Du die Gefahr das es dann bald die ersten TSF und KLF "Wunderwuzzis" geben wird, die man dann gezwungenermaßen normen, und dann wieder über Ausnahmeregelungen diskutieren muss.
Eine Ausnahme nur für die Feuerwehr lehne ich aus Prinzip ab! Entweder gilt dann die FE der Klasse B für alle Inhaber bis 4,25 to oder für keinen!

Vernünftiger wäre es die Klasse C1 komplett abzuschaffen! Fe der Klasse B bis 5.95 to und ab dann die Klasse C. Wäre von der Fahrgestelltechnik her wesentlich sinnvoller. Jedoch kommen hier wieder angebliche Verkehrssicherheitsaspekte zum greifen.

Wenn man wirklich auf die Sicherheit wert gelegt hätte, dann frage ich mich, warum darf man mit dem "alten" dreier immer noch bis 7,5 to fahren? Hätte man da besser nicht auch gleich die Besitzstandregelung abschaffen müssen?

Mal die Hand aufs Herz, welcher der hier aktiven FA mit dem alten dreier, der noch nie mehr als 3,5 to gefahren hat, ist bereit eine "neue" FE der Klasse B zu beantragen und auf die C1 Erweiterung zu verzichten?

Weiterhin würden mich belastbare Zahlen interessieren in wie weit sich die Unfallzahlen von Klein-LKW aufgrund der EU-Führerscheinregelung verändert haben. Irgendwo hatte ich gelesen, dass die Unfallzahlen mit Kleintransporter deutlich gestiegen sind.

Aber um wieder auf einen Nenner zu kommen:

Keine Extrawürste für die Feuerwehr! Entweder alle oder keiner!

Gruß vom Berg

Jakob


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