DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Mahlzeit!
Geschrieben von Ulrich Cimolino(aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...)
Für §49a nicht...
Geschrieben von Ulrich CimolinoKlar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,..
Die Feuerwehr [SB] ist da aber auch nicht wirklich besser.
Geschrieben von Ulrich CimolinoJa klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden).
Musst du ja nicht, du kannst es auch in die Papiere eintragen lassen. ggf. sogar ganz ohne Prüforganisation als reine Änderung der Fahrzeugpapiere, dass kann eure Zulassungsstelle machen (wird sie aber vermutlich aus gutem Grund verweigern).
Immerhin ist eure Zulassungsstelle ja auch die, bei der die ganzen hier in Rede stehenden Polizeiautos zugelassen werden, und die dann so lustige Sachen wie "Bei der Benutzung [der SoSi-Anlage] sind §35 und 38 StVO zu beachten" in die Papiere schreibt...
Geschrieben von Ulrich CimolinoWir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren
und wo ist dann in der Praxis das Problem?
Dranschrauben/draufkleben, hoffen dass der Prüfer keine Ahnung hat von Einsatzfahrzeugen und nach dem Motto vorgeht "sieht aus wie ein Feuerwehrauto, leuchtet wie eine Feuerwehrauto, wird wohl so in Ordnung sein" (am besten noch in Verbindung mit "lieber keine dummen Fragen stellen, die einen Stammkunden verärgern könnten).
Bei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung?
Gruß,
Henning
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