Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Reflexbeklebung, Zulässigkeit, war: Absicherung E-Stelle mit Blauem | 13 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510975 |
Datum | 23.09.2008 18:47 MSG-Nr: [ 510975 ] | 5108 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Henning KochBei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung?
Nein, weder dafür noch für die zitronengelbe fluoreszierend/reflektierende oder die Konturmarkierung mit Folie, die auch auf Rundungen oder Planen sinnvoll verarbeitbar ist.
Würden wir aber auch nicht bekommen, weil eben nach Ansicht der Zulassungsstellen hier gar nicht erforderlich => s. Kommentar zu den Erfahrungen der Fw Ratingen!
Jetzt frag ich Dich, warum das jetzt für Dich immer noch ein Problem zu sein scheint...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 22.09.2008 21:23 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund Absicherung E-Stelle mit Blauem Blinklicht |
| 22.09.2008 22:25 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.09.2008 22:36 |
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., Kirchheim unter Teck | |