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Rubrik | Brandschutzerziehung | zurück | ||
Thema | Beruf erklären in 20 min. | 14 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 511146 | ||
Datum | 24.09.2008 18:48 MSG-Nr: [ 511146 ] | 6489 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Magnus Hammerl Geschrieben von Rene Bonn"Die war so gut, dass dort behauptet wurde beim Notruf (112) über Handy müssen man die Vorwahl wählen. Wohlgemerkt von einem Feuerwehrmann ist das behauptet worden." Hallo, jetzt habe ich mal eine "dumme"Frage, aber ist das verkehrt?? Hintergrund: Ich habe mal einen VU über Handy "112" melden wollen und bin bei der Polizei gelandet, die das dann weiter geleitet haben. Natürlich könnte ich das jetzt überprüfen, aber man sehe es mir nach, dass ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht den Notruf nutzlos anklingeln möchte.. Mir sagte dann ein Kollege später (wurde nicht überprüft, sodnern einfach hingenommen), ich hätte 0511112 wählen müssen. Bis heute habe ich das als gegeben hingenommen. Für Aufklärung dankbar Klaus | ||||
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