Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge |
Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511169 |
Datum | 25.09.2008 00:18 MSG-Nr: [ 511169 ] | 13184 x gelesen |
Infos: | 25.09.08 Anlage 1 zur 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heikendorf vom 18.12.1997 25.09.08 Marburger Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung
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Einsatzleiter
Ich hoffe du beziehst dich nicht darauf: LKW-Unfall in Thalheim.
Prinzipiell kann der Einsatzleiter ablehnen, wenn die Feuerwehr mit dem Einsatz gegen Gesetze verstößt. Oder wenn die anfordernde Behörde auch in der Lage ist, die Aktion selbst auszuführen oder wenn du dazu nicht in der Lage bist/ die Mittel hast. Du kannst es auch verweigern, wenn keine Gefahr besteht. Allerdings möchte ich die Gefahreneinschätzung da nicht vornehmen, wenn was schief geht, bist du als EL der arsch ;).
Und dann gibt es da auch die Verhältnismäßigkeit. Muss ich wirklich neun Leute 20 Tonnen umschaufeln lassen, wo doch von dem Sand am Straßenrand keine Gefahr aus geht? Und kann ich als Feuerwehr einfach mal 15t Mineralöl fachgerecht umpumpen? ich brauche also auch selbst spezialkräfte. Fragen über Fragen...
Was würde ich tun: Wenn der LKW liegt und nix ausläuft sicher ich den LKW. und erkläre dem fuhrunternehmer, dass er für die Entsorgung selbst aufkommen muss, weil 1)FF nicht in der Lage und 2)keine Gefahr. falls das nicht hilft: Immer eine aktuelle Kostensatzung faxen. meistens haben die betroffenen dann ein einsehen, dass eine Fachfirma billiger ist :D
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| 24.09.2008 22:02 |
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Mark7us 7H., Auerbach |
| 24.09.2008 22:14 |
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Ralf7 S.7, Gerlingen |
| 25.09.2008 00:18 |
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Stef7an 7L., Meerane | |