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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 511195 | ||
Datum | 25.09.2008 11:38 MSG-Nr: [ 511195 ] | 11895 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Düsing Vielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber ich habe den Eindruck, du setzt deine "Entschädigung" mit den Kosten gleich die der Auftraggeber bezahlen muss. DA ist teilweise ein riesen Unterschied. Vielleicht etwas zu plakativ ausgedrückt. Das Prinzip ist schon verstanden. Wenn ich Verdienstausfall anmelde, bekomme ich nicht die 17,50 EUR ausbezahlt. Sondern entsprechend meiner aktuellen Verdienstsituation. Zumal ja Verdienstausfall nur während der Arbeitszeit anfallen kann und die Kommune wiederum nur bei kostenpflichtigen Einsätzen abrechnen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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