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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 511263 | ||
Datum | 25.09.2008 20:33 MSG-Nr: [ 511263 ] | 11534 x gelesen | ||
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Hallo aus Schleswig-Holstein, also die Preise einer Feuerwehr sind IMMER auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation zu ermitteln. Eine politische Preisfestsetzung, das Abschreiben einer Gebührensatzung, die Ermittlung durch Würfel oder ähnliche Zufallspreisfindungen sind in den meisten Bundesländern normalerweise so nicht vorgesehen. Leider hat nur (fast) keine Kommune jemals gewissenhaft die Kosten der Feuerwehr je ermittelt. Ok, irgendeine Kommune wird es wohl doch haben.... Die jeweiligen Größenordnungen entsprechen somit keinem Mietspiel oder so, sondern immer (regulär) einer Kalkulation. In aller Regel sind die ermittelten Kosten durch die Jahresstunden (8760 Stunden) zu dividieren.... Haltet immer ein Stück Schutzkleidung zwischen Euch und dem Feuer oder Gefahrstoff Gruß Jan Osnabrügge | ||||
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