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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511279 | ||
Datum | 25.09.2008 23:25 MSG-Nr: [ 511279 ] | 11361 x gelesen | ||
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Hallo Stafan, genau das: Geschrieben von Stefan Lampert Ich zitiere mal aus dem SächsBRKG §69:..... und dasGeschrieben von Stefan Lampert Ich denke das erklärt ziemlich genau, was kostenpflichtig in Sachsen bedeutet :) ist leider nicht ganz richtig. Es gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin. Wir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen). Noch interessanter wirds übrigens hier, wenn noch die Meinung der Rechtsaufsicht aufgrund Widerspruch dazukommt :-(. Und der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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