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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8L., Meerane / Sachsen | 511281 | ||
Datum | 25.09.2008 23:48 MSG-Nr: [ 511281 ] | 11488 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter Lieffertz Es gibt da so ein kleines rotes A5-Büchlein mit den Kommentaren zu erwähntem SächsBRKG. Da stehen ganz interessante Details drin. Hast Du eine ISBN dazu? Geschrieben von Peter Lieffertz Wir hatten hier im Forum vor längerer Zeit z.B. die eingeklemmte Person in Frzg. nach VU. Diese Rettung ist abzurechnen(zumindest in Sachsen). Das ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D Geschrieben von Peter Lieffertz Und der Vergleich mit der Brandstiftung kann übrigens auch hinken. Sonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde. Was mir stark auffällt bei dieser Abrechnerei: Es gibt wirklich viel Spielraum. rettungstrupp.de - Ein Blog mit, über und von der Feuerwehr | ||||
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