Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Amtshilfe ablehnen? | 34 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511285 |
Datum | 26.09.2008 01:02 MSG-Nr: [ 511285 ] | 11256 x gelesen |
Infos: | 25.09.08 Anlage 1 zur 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heikendorf vom 18.12.1997 25.09.08 Marburger Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung
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Hallo,
Geschrieben von Stefan LampertHast Du eine ISBN dazu?
Bemühe mich es heute vormittag nicht zu vergessen ;-).
Geschrieben von Stefan LampertDas ist mir neu. Aber ich lese auch nicht alles im Forum ;) Ob der Einsatz letztendlich kostenpflichtig ist, entscheidet bei uns die abrechnende Stelle und nicht wir. Wir können zwar auf dem Einsatzbericht das Häkchen bei kostenpflichtig setzen, ich habe aber auch schon erlebt, dass es dann nicht kostenpflichtig war. Wie die Beurteilung bei uns zu Stande kommt, kann ich Dir leider auch nicht genau erklären, ich mach die Abrechnung nicht. Zum Glück :D
Gibt es hier am Beispiel seit Mitte 2006? keinerlei Spielraum mehr.
Ansonsten sicher ne Entscheidung des SB ob er sich in die Nesseln setzen möchte. Ist wie die Frage: "Was ist ein Straßenbaum und ab wann gehört er dem Waldeigentümer?". Theoretischgibt es dafür eine Erklärung. Praktisch ist es wie soll ich sagen "schwierig".
Geschrieben von Stefan LampertSonst wär es ja auch kein Vergleich, wenn er nicht hinken würde.
Was mir stark auffällt bei dieser Abrechnerei: Es gibt wirklich viel Spielraum.
Leider, sonst hätte ja Fw. oder Verwaltung auch zu wenig zu tun. Und man kann leider mit dem Beispiel Baum Völkerstämme beschäftigen und gleichzeitig auch frustrieren.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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