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Technisches Hilfswerk
Mehrzweckzug ("Greifzug")
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLKW-Führerscheine in der FFW95 Beiträge
AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt511338
Datum26.09.2008 17:47      MSG-Nr: [ 511338 ]26357 x gelesen

Magdeburg/MZ. Den freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt droht eine weitere Einschränkung ihrer Einsatzbereitschaft: Das Innenministerium bestätigte MZ-Informationen, wonach es immer schwieriger werde, Fahrer für Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Ursache dafür ist eine seit 1999 geltende Regelung der EU, wonach Führerscheinneulinge mit der Klasse B (früher 3) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 statt 7,5 Tonnen steuern dürfen. Die meisten Einsatzfahrzeuge wiegen mehr als 3,5 Tonnen.

Kommunen in Sorge

"Es gibt große Sorgen in den Städten und Gemeinde, wie sie künftig ihre Fahrzeuge zum Einsatz bekommen sollen", sagte der Sprecher des Magdeburger Innenministeriums, Martin Krems. Zwar sei bislang noch kein Fall bekannt, wo infolge der EU-Regelung ein Einsatz nicht gefahren werden konnte. "Dieses Problem wird früher oder später aber auftauchen, je mehr junge Leute in die Feuerwehren kommen", so Krems.

In einigen deutschen Städten gibt es daher Überlegungen, den Feuerwehrmännern und -frauen die 2 000 Euro teure Führerschein-Prüfung für die Lkw-Klasse C zu bezahlen. Im sachsen-anhaltischen Innenministerium hält man das aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen im großen Stil nicht für umsetzbar.

Dabei hätte das Problem überhaupt nicht auftreten müssen. Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems. Das Innenministerium unterstütze daher einen Antrag des Freistaates Bayern in der Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates kommende Woche, mit einer Gesetzesnovelle die Ausnahmeregelung auch auf Feuerwehren auszudehnen. Ein Ansinnen, das auch vom Deutschen Feuerwehrverband unterstützt wird. Doch dagegen formiert sich bereits in Sachsen-Anhalt Widerstand: Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) lehnt eine solche Regelung ab, sagte Daehres Sprecher Harald Kreibich. "Wir können doch nicht jemanden ohne gültigen Führerschein hinter das Lenkrad eines Lkw lassen, nur weil er nicht das nötige Geld für die Ausbildung hat", so Kreibich. Man suche aber in "noch nicht abgeschlossenen Gesprächen" mit dem Innenministerium nach einer Lösung des Problems.

Zusätzliche Schulung?

Die könnte möglicherweise in einer Schulung der betroffenen Feuerwehrleute mit der B-Lizenz an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge liegen, die dem Innenministerium untersteht. "Das THW macht solche Schulungen für seine Mitglieder auch", so Kreibich. Freilich koste auch eine solche Zusatzschulung Geld. Doch eine finanzielle Belastung für den Steuerzahler - entweder über die Kommunen oder über das Land - will das Innenministerium laut Sprecher Krems vermeiden. Man setze daher auf die rechtliche Lösung.

Ob es dazu kommt, ist Kreibich zufolge aber fraglich: "Der Vorschlag Bayerns ist noch in der Abstimmung. Ob er auf die Tagesordnung des Bundesrates kommt, steht noch nicht fest."

MZ 19.09.2008



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