Geschrieben von Maik Zeugner (MZ 19.09.2008) Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems.
Zusätzliche Schulung?
Die könnte möglicherweise in einer Schulung der betroffenen Feuerwehrleute mit der B-Lizenz an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge liegen, die dem Innenministerium untersteht. "Das THW macht solche Schulungen für seine Mitglieder auch", so Kreibich.
Ich glaub da hat jemand die "THW Fahrgenehmigung" irgentwie missverstanden. Ich zitiere mal aus der Fahrgenehmigung: "Die THW Fahrgenehmigung gelten nur in Verbindung mit [...] der güligen Fahrerlaubnis gem. FeV." Die THW Fahrgenehmigung ersetzt KEINEN Führerschein, der muß nach wie vor "ganz normal" erworben werden. Wer einen THW-LKW fahren will, muß vorher nen Führerschein Klasse C bzw CE gemacht haben. Die THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf. Dies gilt auch für Kfz <3,5t.
mfg. Markus
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