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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LKW-Führerscheine in der FFW | 95 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 511364 | ||
Datum | 26.09.2008 23:57 MSG-Nr: [ 511364 ] | 26128 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Haastert Die THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf richtig. Und wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los. Grüße Micha THW Preetz: Weitere Infos zur Kf-Ausbildung | ||||
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