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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis C/CE - Schulung für Erhalt? | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511544 | ||
Datum | 28.09.2008 22:12 MSG-Nr: [ 511544 ] | 2308 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Zimmer Es geht ausdrücklich nicht nur um Berufskraftfahrer, das ist bekannt, sondern um alle Inhaber entsprechender Führerscheine. Lediglich, wenn die FE in entsprechender Weise gewerblich genutzt werden soll. Wer am Wochenende seinen Oldtimer LKW fahren will oder eben die Fw das Einsatzfahrzeug ist davon nicht betroffen. Geschrieben von Mathias Zimmer Vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, aber zumindest der Fahrlehrer sollte es ja eigentlich wissen... Ich lach mich schlapp.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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