Rubrik | rund um´s FW-Forum |
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Thema | ein Gruss vom Forumstreffen | 65 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 511576 |
Datum | 28.09.2008 23:25 MSG-Nr: [ 511576 ] | 18285 x gelesen |
Infos: | 28.09.08 Forumstreffen 2008 in Triesdorf
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Geschrieben von Dietmar Reimerist das ein Thema für eine Dienstanordnung, die solches Tun unterbindet?
Nein. Ist ja geregelt.
Geschrieben von Dietmar ReimerOder traut man den künftigen Kollegen auch weiterhin zu, die Verhältnismäßigkeit zu wahren?
Da die meisten UVV-Verstöße und damit auch die meisten Verletzungen auf Ignoranz und Bequemlichkeit beruhen und nicht auf mangelnder Einsicht, kann man das tun. Es hilft nur nicht weiter. Gerade bei diesem Thema nicht, schon wegen:
- Komisch, ich hab doch nur auf die Beine gehalten, da hat er ja keine Augen.
- Ich (Maschinist) dachte, die halten eh nur auf die Beine (wir handeln ja alle verhältnismäßig)
- Das Visier war doch unten, kann ich ahnen, dass der plötzlich hochguckt?
- ...
Gruß
A.
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