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Rubrik | rund um´s FW-Forum | zurück | ||
Thema | ein Gruss vom Forumstreffen | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511577 | ||
Datum | 28.09.2008 23:26 MSG-Nr: [ 511577 ] | 18307 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn sich Generationen von Grundlehrgängen im Rahmen der Pumpenmaschinistenausbildung Wasserschlachten geliefert haben, ohne dass die Ausbilder das genehmigt haben und dabei etwas passiert ist, ist das ein Thema für eine Dienstanordnung, die solches Tun unterbindet? m.E. ja. Alles andere wrde gegen die Pflicht zur Dienstaufsicht des Vorgesetzten zuwider laufen. Wenn ich von einem gefährlichen Tun meiner Untergebenen Kenntnis erlange (und ich auch regelmäßig dafür sorge daß ich Kenntnis erlangen kann und nicht Vogel Strauß spiele), dann muß ich reagieren. Außerdem tut ein Vorgesetzter das nicht, um jemanden zu ärgern, sondern um ihn vor Schaden zu bewahren. Das will nur oft keiner glauben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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