alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaMutprobe: Aus 15 Metern ins Sprungtuch8 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg512103
Datum01.10.2008 14:10      MSG-Nr: [ 512103 ]4028 x gelesen

Wichtig ist dieses Zitat:
Anmerkung: Da Sprünge in Sprungrettungsgeräte zu Übungszwecken aus Gründen der UVV nicht zulässig sind, war für die beteiligten Feuerwehrleute von vornherein klar, dass Matze nicht springen wird. Dies war auch mit Planet Radio so abgesprochen. Daher waren alle Beteiligten zum Stillschweigen verpflichtet, um die ganze Aktion spannend zu gestalten.



Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 30.09.2008 20:52 ., Erlensee
 30.09.2008 21:22 Volk7er 7L., Erlangen
 30.09.2008 21:23 ., Bad Hersfeld
 30.09.2008 21:27 ., Erlensee
 30.09.2008 21:58 Jose7f M7., Bad Urach
 01.10.2008 14:03 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 01.10.2008 14:09 Joch7en 7P., Mannheim
 01.10.2008 14:10 Joch7en 7P., Mannheim

0.152


Mutprobe: Aus 15 Metern ins Sprungtuch - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt