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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | |||
Thema | Mutprobe: Aus 15 Metern ins Sprungtuch | 8 Beiträge | |||
Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 512103 | |||
Datum | 01.10.2008 14:10 MSG-Nr: [ 512103 ] | 4028 x gelesen | |||
Wichtig ist dieses Zitat: Anmerkung: Da Sprünge in Sprungrettungsgeräte zu Übungszwecken aus Gründen der UVV nicht zulässig sind, war für die beteiligten Feuerwehrleute von vornherein klar, dass Matze nicht springen wird. Dies war auch mit Planet Radio so abgesprochen. Daher waren alle Beteiligten zum Stillschweigen verpflichtet, um die ganze Aktion spannend zu gestalten.
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