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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung wer kann belangt werden? | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 512748 | ||
Datum | 05.10.2008 17:22 MSG-Nr: [ 512748 ] | 5854 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Bauer Für die Betrachtung des zur Verfügung stehenden Löschwassers, sind alle Entnahmestellen im Umkreis von 300m zum Brandobjekt zu betrachten (wobei das meiner Meinung nach oftmals sehr unrealistisch ist) Im Einzefall auch weiter weg. Mit TSF (160 m B- Länge) auch immer zu erreichen ? MkG Thomas | ||||
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