Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Erforderlicher Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 513248 |
Datum | 07.10.2008 19:32 MSG-Nr: [ 513248 ] | 13698 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von hans EhrhardAlso kann ich mit dem C einen RW 2, TLF 24/50, LF 24, DLK 23-12 und ähnliche ohne Probleme fahren?
Richtig! Du darfst mit dem C Solofahrzeuge als 2-Achser bis 18to., 3-Achser (mit Liftachse) bis 26,5to. und 4-Achser bis 34to. zGM fahren. Zusätzlich darfst du jeweils einen Anhänger bis 750kg zGM anhängen, OHNE einen zusätzlichen Führerschein. Und die o.a. angeführten Fahrzeuge fallen alle in die 18to.-Klasse.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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