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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g W8., Stuttgart / Baden-Württemberg | 513565 | ||
Datum | 09.10.2008 16:49 MSG-Nr: [ 513565 ] | 46853 x gelesen | ||
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Hallo, Alkoholisiert an irgendeiner verantwortungsvollen Position, sowohl als Fahrer eines Fahrzeuges, als Bediener von Maschinen, als auch als Führungskraft beim Einsatz, ist mittlerweile in der Öffentlichkeit und Allgemeinheit so sehr geächtet, dass ein so beschriebenes Verhalten nicht von langer Dauer sein dürfte. Man kann dies Verhalten also schon deutlich und bestimmt bei der entsprechenden Person ansprechen. Alles andere als einen Rückzieher zu machen und sich für dieses Verhalten zu entschuldigen ist kaum möglich. Und wenn doch die Einsicht fehlt: Beim nächsten Vorfall an der Einsatzstelle offen den Zustand des Führers beklagen und die anwesende Polizei um einen Atemalkoholtest bitten. Bei allem über 0,3 Promille wird die ihm dann schon sagen, dass er sich am Besten ins LF setzt und reumütig dreinschaut. Selbst wenn jetzt noch die "Stammtischklique" zusammenhält wird die nächste oder übernächste Führungsebene Wind davon bekommen und dann wird sich zeigen, dass solches Verhalten ganz ganz kurze Beine hat. Viele Grüße Wolfgang | ||||
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