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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BGV, GUV | 4 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 513883 | ||
Datum | 11.10.2008 17:26 MSG-Nr: [ 513883 ] | 1934 x gelesen | ||
Geschrieben von Moritz Staudigl das in irgendeiner BGV bzw. GUV steht, dass defekte bzw. funktionsuntüchtige Geräte der Feuerwehr sofort z.B. vom Fahrzeug genommen werden müssen damit diese nicht mehr benützt werden können. Hallo ganz einfach hier: UVV Feuerwehr im §16 steht : § 16. Feuerwehreinrichtungen sind in Stand zu halten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen. das sollte das sein was du suchst Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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